Zwangsverwaltung

Mit der Bestellung durch ein Vollstreckungsgericht wird dem Zwangsverwalter die Aufgabe übertragen, die beschlagnahmte Immobilie im Interesse der Gläubiger (wenn auch als unabhängiges Organ der Rechtspflege) bestmöglich zu verwalten.

Bei der Bearbeitung einer Zwangsverwaltung gibt es keine Standardabwicklung. Auch vermeintlich „kleine“ Immobilien überraschen im Einzelfall mit komplexen sachlichen oder rechtlichen Fragestellungen, denen wir uns mit Engagement stellen. Wir haben stets das Ziel eines Zwangsverwaltungsverfahrens im Blick, das vom Gläubiger mit der Antragstellung verfolgt wurde. Wird – wie meist – zugleich auch ein Zwangsversteigerungsverfahren betrieben, sehen wir es als Selbstverständlichkeit, das Zwangsverwaltungsverfahren nicht losgelöst von der Verwertung der Immobilie zu betreiben, sondern immer im Blick zu haben, ob eine Verwaltungsmaßnahme dem Verwertungsinteresse entspricht, ohne dabei die notwendige Unabhängigkeit zu verlieren, die bei der Ausübung der verantwortungsvollen Tätigkeit nötig ist. Ein hohes Maß an Kommunikation mit allen Beteiligten, Gericht, Gläubiger und anderen, ist Voraussetzung hierfür und Grundlage unserer Tätigkeit.

Die fortwährende Bestellung durch zahlreiche Vollstreckungsgerichte der Metropolregion Rhein-Neckar und darüber hinaus und die zunehmende Empfehlung durch Kreditinstitute bei der Antragstellung sehen wir als Bestätigung unseres engagierten und zielorientierten Einsatzes in sämtlichen Verfahren. Daran wollen wir auch in der Zukunft festhalten, ohne zu vergessen, dass es immer auch Möglichkeiten gibt, noch besser zu werden.